Hintergrund: Verordnung über das Hoheitszeichen des Deutschen Reiches [1935]
Dokumente der Zeitgeschichte — 1935
Verordnung über das Hoheitszeichen des Reichs.
Vom 5. November 1935.
Um der Einheit von Partei und Staat auch in ihren Sinnbildern Ausdruck zu verleihen, bestimme ich:
Artikel 1
Das Reich führt als Sinnbild seiner Hoheit das Hoheitszeichen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei.
Artikel 2
Die Hoheitszeichen der Wehrmacht bleiben unberührt.
Artikel 3
Die Bekanntmachung, betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919 (Reichsgesetzbl. S. 1877) wird aufgehoben.
Artikel 4
Der Reichsminister des Innern erläßt im Einvernehmen mit dem Stellvertreters des Führers die zur Ausführung des Artikels 1 erforderlichen Vorschriften.