Hintergrund: Verbot der gotische Schrift bei Behörden im Dritten Reich • Festschreibung der Antiqua-Schrift als Normal-Schrift [1941]

Dokumente der Zeitgeschichte — 1941

Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei Der Stellvertreter des Führers München 33
 
Stabsleiter                    z.Zt. Obersalzberg, der 3.1.41
 Rundschreiben
(nicht zur Veröffentlichung)
Zu allgemeiner Beachtung teile ich im Auftrage des Führers
mit:
Die sogenannte gotische Schrift als eine deutsche Schrift
anzusehen oder zu bezeichnen ist falsch. In Wirklichkeit
besteht die sogenannte gotische Schrift aus Schwabacher
Judenlettern. Genau wie sie sich später in den Besitz der
Zeitungen setzten, setzten sich die in Deutschland an-
sässigen Juden bei Einführung des Buchdrucks in den Besitz
der Buchdruckereien und dadurch kam es in Deutschland zu der
starken Einführung der Schwabacher Judenlettern.
Am heutigen Tage hat der Führer in einer Besprechung mit
Herrn Reichsleiter Amann und Herrn Buchdruckereibesitzer
Adolf Müller entschieden, dass die Antiqua-Schrift künftig
als Normal-Schrift zu bezeichnen sei. Nach und nach sollen
sämtliche Druckerzeugnisse auf diese Normal-Schrift umge-
stellt werden. Sobald dies schulbuchmässig möglich ist,
wird in den Dorfschulen und Volksschulen nur mehr
die Normal-Schrift gelehrt werden.
Die Verwendung der Schwabacher Judenlettern durch
Behörden wird künftig unterbleiben; Ernennungsur-
kunden für Beamte, Strassenschilder u.dergl. werden
künftig nur mehr in Normal-Schrift gefertigt werden.
Im Auftrage des Führers wird Herr Reichsleiter Amann
zunächst jene Zeitungen und Zeitschriften, die bereits
eine Auslandsverbreitung haben, oder deren Auslands-
verbreitung erwünscht ist, auf Normal-Schrift umstellen.
gez. Bormann
 

Anmerkungen zu dem Dokument

  1. Der Briefkopf war noch der alte, in Frakturschrift.
  2. Der Briefkopf besagt eindeutig, dass hier Parteiwillen und nicht Regierungswillen verkündigt wird, auch wenn damals die Grenzen von Partei und Regierung durch das Führerprinzip immer durchlässiger wurden. Auch das Format »Rundschreiben« belegt dies, da es keine öffentliche Anordnung bedeutete.
  3. Hans Heinrich Lammers leitete dieses Rundschreiben an die obersten Reichsbehörden mit der Begründung weiter, dass „die Verwendung der fälschlicherweise als gotische Schrift bezeichneten Schriftzeichen den deutschen Interessen im In- und Auslande schade, weil Ausländer, die die deutsche Sprache beherrschen, diese Schrift meist nicht lesen können“.
 

Quellennachweis/Zitation

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©  2009  – 
by Günther Schleu
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