Übersichtsseite: Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien des Deutschen Reiches zwischen 1933 und 1945

Informationen

Hier findet sich eine kleine Sammlung an Rechtstexten, welche, wenn meist auch nur kleine, Spuren in der Porzellanherstellung hinterlassen haben. Soweit möglich wurden hier relevante Texte zusammengetragen.

Nach dem Aufstieg der nationalsozialistischen Politiker in die Regierung des Deutschen Reiches sahen sich die Nationalsozialisten alsbald gefordert, den Gebrauch und Missbrauch der Parteisymbole, welche nunmehr auch zu Staatssymbolen Kraft Gesetz erklärt wurden, einzuschränken.
Aus der Erfahrung der Weltwirtschaftskrise wurde die Wirtschaft im Reich reformiert. Es wurden Arbeitergemeinschaften anstelle der Gewerkschaften gegründet. Zur effektiveren Arbeitskräfte- und Ressourcensteuerung wurde die Reichsbetriebskartei geschaffen.
Mit der Neugründung der militärischen Glieder des Heeres kamen auch neue Symbole und deren Umsetzung bis 1937.
Nach Kriegsbeginn 1939 wurde mit dem Edelmetall-Verarbeitungsverbot auch die porzellanverarbeitende Industrie weiter eingeschränkt.
Um die Verbreitung des Nationalsozialistischen Gedankentums und die Verwaltung der besetzten osteuropäischen Länder effektiver zu machen wurde 1941 die Frakturschrift (als Judenlettern diffamiert und) verboten.
Bis zur Kapitualtion im Mai 1945 wurden die Erstbestückungslisten/Inventurlisten (Gerätesoll) von Schiffen eingehalten, aus denen sich auch die Farblinienbedeutung des mitgeführten Porzellans erklärt.
 

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Quellennachweis/Zitation

Quelle

Siehe einzelnen Rechtstext.
 

Zitation

 
 
 
©  2010  – 
by Günther Schleu
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