Hintergrund: Für Porzellan ein Verkaufsangebot erstellen

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Tipps zum Verkaufen von Porzellan

Verbindlichkeit des Angebotes

Wie bei allen Verkäufen gilt auch hier das Vertragsrecht. Ein Angebot muss verbindlich sein genau wie ein Gebot darauf.
Je nach Angebotsformat entsteht teils bereits allein schon durch das Anbieten die einseitige Willenserklärung des Verkäufers. Sofern auf eine Internet-Auktion geboten wird und die Laufzeit abgeschlossen ist, kommt es dann automatisch zu einem Kaufvertrag.
Anders bei Angeboten mit Verhandlungsbasis oder Spezialformaten wie Mindestpreis. Erst wenn sich Verkäufer und Käufer einig sind, kommt ein Kaufvertrag zustande.
Die Pflichten aus diesem Kaufvertrag haben beide Vertragsparteien zu erfüllen. Käufer müssen bezahlen und Verkäufer das gekaufte Gut übergeben.
Für den Verkäufer ist es hier sehr wichtig eine korrekte Produktbeschreibung gegeben zu haben, welche als zugesicherte Eigenschaften zu verstehen sind. Verkehrte Angaben können zu einem Bruch (Nichtigkeit) des Vertrages führen. Dies gilt auch für Mängel, die nicht beschrieben wurden, selbst wenn dies nicht absichtlich erfolgte.

Wie Vorgehen?

Am Anfang stehen Fragen:
  • Einzeln oder als Konvolut/Set anbieten?
    • Diese Frage stellt sich weniger bei einem [beinahe] vollständigen Service, sondern vor allem wenn nur noch weniger als die Hälfte eines Services vorhanden ist.
    • Bei Sammelgedecken (Tasse, Untere, Teller) oder anderen Sets ist ein Zertrennen meistens verkaufshemmend - bezogen auf alle Teile. Bei Einzelangeboten besteht die Situation, dass Käufer sich nur die Teile herauspicken, die sie wollen, und alles andere dann einfach übrig bleibt.
      Beispiel: Vorhanden sind 4 Teller (19 cm DM), 4 Untertassen und 2 Tassen - wie anbieten? Möglich sind: Alles [eine Auktion] oder jedes Teil einzeln [10 Auktionen] oder 2 Mal je ein Gedeck (Set: Tasse, Untertasse, Teller) und 2 Teller plus 2 Untertassen [3 Auktionen] oder auch andere Kombinationen. Die benannte Dreiteilung wird erfahrungsgemäß den größten Verkaufserfolg bescheren.
    • Je unterschiedlicher die zum Verkauf vorgesehenen Teile sind, desto eher empfiehlt sich, jedes Teil einzeln anzubieten; auch wenn es etwas mehr Arbeit bedeutet. Unterschiedlich bezieht sich hier auf Funktion, Form, Dekoration oder Hersteller. Sofern nur eine Auktion erstellt werden soll empfliehlt sich bei der Option Konvolut oder auch Einzelverkauf stets ein Übersichtsbild sowie für jedes Teil einschließlich markenzierender Unterseite ein Bild. So lassen sich bei Einzelkauf die verkauften Teile leichter aus dem Angebot entfernen.
      Beispielsweise Geschirr mit ›Zwiebelmuster‹ oder ›Indischblau-Dekor‹ von verschiedenen Herstellern als Konvolut anbieten schließt oftmals Interessenten aus, die nach bestimmten Firmen suchen. Da oftmals firmeneigene Dekorationsvarianten entstanden sind ist für Kaufinteressierte eine Mischung häufig wenig interessant.
  • Was wiegt bei einem Onlineangebot mehr - Worthaischerei oder Sachlichkeit? Was spricht potentielle Käufer eher an - wertende oder beschreibende Sprache?
    • Ein sachlicher und beschreibender Auktionstext spricht mehr Käufer an, als ein Text mit Lockwörtern, die jedoch nichts zu den Eigenschaften des Artikels mitteilen. Letzteres vermag zu einem Spontankauf reizen, aber in Zeiten sinkender Kaufkraft geschieht dies immer seltener.
    • Für Käufer meist weniger Hilfreich sind Bewertungen mit Bezug zu:
      • Häufigkeit: rar, selten, noch nie gesehen ...
      • Aussehen: schön, gut erhalten, retro, Vintage, Landhausstil, wie neu ...
      • Wertigkeit: wertvoll, Sammlerstück, sammelwürdig, museal ...
      • Alter: alt, antik, stammt von Großeltern ...
      • Herkunft: Erbstück, Dachbodenfund, Kellerfund, Omas Küchenbuffet, stand nur in der Vitrine ...
      • Verkaufsgrund: Wohnraumverkleinerung, Umzug, Stilveränderung, seit Jahren nicht verwendet ...
    • Ein Hinweis darauf, wenn ein Artikel ›privat‹ angeboten wird, dass er privat angeboten wird, ist oftmals sinnhaft.
  • Wie lässt sich ein Angebot schnell und trotzdem tauglich erstellen?
    • Ganz ohne Vorarbeit gelingt ein Einstellen von Auktionen auf einer Internetplattform meist nur mit Einschränkungen. Das Lesen dieser Seite kann helfen genau wie das Üben und damit einhergehende Erfahrungen sammeln durch Angebote erstellen von weniger wertigen Artikeln.
  • Was brauche ich zum Erstellen eines Angebotes?
    • Eine Kamera, eine Anmeldung zu einer Internetauktionsplattform und etwas Wissen zum Produkt oder Zeit für Recherchen.
 
Ein Angebot sollte für folgende Bereiche Antworten bereithalten — je genauer, desto besser:
  • Umfang des Angebotes — also welche(r) Artikel.
  • Herstellername, Artikelname — sofern bekannt. Wenn kein Hersteller erkennbar, dann dies notieren!
  • Zustand der (des) Artikel(s) — einschließlich Mängel/Beschädigungen.
  • Material(ien) aus denen der Artikel besteht.
  • Alter des Artikels.
  • Form und Funktion des Artikels.
Da die Suchfunktion einer Auktionsplattform nur Worte finden kann, die auch benutzt wurden, empfiehlt es sich, möglichst detailliert zu beschreiben, was angeboten wird. Also nicht einfach nur ›Kaffeeservice mit Zwiebelmuster‹ schreiben, sondern alle Teile mit genauer Anzahl benennen einschließlich Material, Dekor, Farbe usw.

Reichweite festlegen

Die Reichweite ist bei einem Verkauf mittels Internet am größten und wird vor allem über die Dimension »Versand« bestimmt. Sofern »Nur Abholung« gewählt wird und der Artikel Massenware ist, findet sich oftmals kein Käufer, außer es lebt rein zufällig jemand in der Nähe, der Interesse hat. Ein viel größerer Käuferkreis wird mit der Option »Versand« angesprochen. Dabei kann eine Einschränkung ausschließlich auf den Binnenmarkt sinnhaft sein.
Der Versand von einzelnen Teilen, aber auch von ganzen Servicen ist durchaus möglich, sofern man gewillt ist, umsichtig beim Einpacken vorzugehen: Tipps zum Versand von Porzellan - gut vorbereitet sein für den Versand und sicher Versenden.

Die Überschrift

Effektiv ist eine Überschrift dann, wenn sie alle artikelrelevanten sachbezogenen Angaben enthält:
  • Herstellername, evtl. Ort des Firmensitzes.
  • Name der Geschirrform und des Dekors sofern bekannt.
  • Artikelbezeichnung.
Nutze die Längenbegrenzung für den Auktionstitel möglichst maximal.
Vergleiche selbst:
  • Einzelne Tasse für Kaffee, alt, rar, mit blauen Blumenranken dekoriert, schön (78 Zeichen lang)
  • ODER
  • Kaffeetasse konisch, Kalk Eisenberg, Zwiebelmuster blau, vor 1940, gebraucht (77 Zeichen lang)

Der beschreibende Artikeltext

Im freien Text kann der Artikel relativ frei beschrieben werden. Allerdings sollten alle wichtigen Details dort benannt sein.
  • Der Hersteller und sofern bekannt der Firmenstandort.
  • Das Alter - wenn als Jahreszahl überliefert, dann dies, sonst ggf. ca.-Angabe in Jahren.
  • Die Dekorausstattung. Z.B.:
    • Bunte kleine Blümchen, vermutlich Schiebebilder,
    • Goldrand, am Henkel Goldlinie,
    • gebrauchter Zustand, berieben, teils Kratzer.
  • Der genaue Teileumfang.
    Das kann dann so aussehen:
    • Kaffeekanne mit Deckel,
    • Zuckerdose mit Deckel,
    • Milchkännchen,
    • Gebäckteller, DM 28 cm,
    • 6 Tassen, ca. 200 ml,
    • 5 Untertassen, DM 14 cm,
    • 6 Kuchenteller, DM 19,5 cm,
  • Schäden benennen wie vorhanden.
    Hier beispielhaft formuliert:
    • Kaffeekannendeckel - Knauf geklebt,
    • Zuckerdose - Innen am Randring einen Ausschlag,
    • Tasse - verfärbte Bruchline am Henkel, scheint stabil zu sein.
    • Gebäckteller - Absplitterung am Standring.
    • Siehe hierzu die Bilder.
  • Wie sinnhaft sind Negativangaben wie keine Chips oder andere Beschädigungen? Wer sich zur Beschädigungsfreiheit absolut sicher ist kann das schon schreiben, aber auf der sicheren Seite bleibt, wer auf solche Formulierungen verzichtet.

Die Bilder zum Artikel

Mitunter „sagt“ ein Bild tatsächlich mehr als 1000 Worte. Nur welche Bilder braucht es?
  • Übersichtsbild: alle Teile auf einem Bild zeigen - ggf. leicht schräg von oben.
  • Porzellanmarkung: wenn eine Porzellanmarke vorhanden ist, diese in Nahaufnahme zeigen.
  • Teile einzeln: Um die Geschirrform besser sehen zu können sind einzelne Geschirrteile je Bild bei einem neutralen Hintergrund vorteilhaft.
  • Bei nicht gemarkten Porzellan immer auch Unterseiten verschiedener Teile fotografieren und zeigen. Wenn nur ein Teil, dann immer ein Bild der Unterseite zeigen.
  • Sofern sich auf dem Porzellan Symbole befinden, welche nach § 86 und §86a StGB nur unter benannten Gründen abgebildet werden dürfen, diese vor dem Fotografieren abdecken (z.B. mit 1 Eurocent-Stück) oder abkleben; erspart ein Nachbearbeiten.
  • Vorhandene Schäden: unbedingt diese Fotografieren (Nahaufnahme) und zeigen.
Die Bildqualität kann bei der Kaufentscheidung durchaus ein Faktor sein.
  • Zum Erstellen von Bildern ist meistens helles Tageslicht (ohne direkte Sonneneinstrahlung) besser geeignet als Kunstlicht - außer einem steht eine Lichtausstattung in Studioqualität zur Verfügung. Bei Detailfotos kann direktes Sonnenlicht helfen schärfere Bilder zu machen. Auch ein Stativ kann helfen, bessere Bilder zu machen.
  • Da inzwischen viele Kameramodelle einen Lagesensor auswerten ist es meist unvorteilhaft, wenn die Bilder später hochkant oder kopfstehend in der Artikelbeschreibung landen. Ein wenig Nachbearbeitung ist hier ohnehin meist besser, um mehr von Wesentlichen zu zeigen.
  • Verwackelte oder deutlich unscharfe Bilder werten ein Angebot ab.
  • Meist reichen 800 bis 1000 Bildzeilen für Artikelfotos aus. Übersichtsbilder können und dürfen auch mal etwas größer ausfallen.
  • Fotos ggf. nachbearbeiten, wenn sehr viel nichtssagende Umrandung vorhanden ist.
  • Auf Bildern, die ein Teil zeigen sollen, darf auch wirklich der ganze Artikel zu sehen sein - und nicht etwa etwas abgeschnitten sein.
  • Sollten verschiedene Teile in einer Auktion angeboten werden, dann empfliehlt sich ein Übersichtsbild mit allen Teilen und dann jedes Teil für sich einschließlich der markenzierenden Unterseite.
  • Hochformat oder Breitformat? Warum nicht Quadrat? Die Erreichbarkeit bei einem quadratischen Bildformat ist sehr gut, da hier sowohl für PC-Bildschirme als auch für Smartphonescreens die Bildanzeige gut funktioniert. Ansonsten ist das Querformat dem Hochformat eindeutig vorzuziehen, da ein PC-Bildschirm normalerweise nicht gedreht werden kann.
Die zum Angebot beigestellten Bilder sollten immer selbstgemacht und vom Verkaufsgegenstand sein. Selbstbedienung im Internet an fremden Bildern kann sehr teuer werden (ca. 20 Euro, aber auch mehr, pro Bild).

Preis festlegen

Die Preisfestlegung ist an sich der schwierigste Teil. Bei der derzeitigen Nachfragelage ist ein zu hoher Preis verkaufshemmend und ein zu niedriger Preis nur schön für den Käufer. Doch wo genau liegt der faire Preis?
Einfach lässt sich diese Frage daher nicht beantworten. Massenware wird allerdings meist nur gekauft, wenn der Preis niedrig genug ist oder beim Käufer der Nachfragedruck überwiegt. Helfen kann hier die Recherche, beispielsweise auf eBay, im Bereich ›Nur anzeigen — Beendete Angebote‹ der Suchergebnisseite, da hier, sofern vorhanden, die tatsächlichen Verkäufe sichtbar sind.
Vgl. Glossar, Stichwort: Preise

Ausschluss/Disclaimer

Fairness ist auch beim online-Handel Pflicht. Ein Ausschluss von gleichartigem Ersatz bei Verlust auf dem Versandweg beispielsweise ist in Ordnung. Eine Pflichtabtretung bei Schäden durch den Versand ist es nicht - und ohnehin eher nicht rechtsgültig. Ein Abtretungsverlangen von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist bei Privatverkauf möglich und oft auch sinnvoll.
Aber: Fehlerhaft formulierte Ausschlüsse können zu einer generellen Ungültigkeit des Ausschlusstextes führen. Daher nur Ausschließen, was auch wirklich bedeutend ist.
Beispiele:
  • Ein Hohlgefäß hat einen Sprung: Die Dichtigkeit wurde nicht getestet und kann daher nicht garantiert werden.
  • Ein Henkel eines Gefäßes hat einen Sprung: Der Henkel scheint trotz Sprung stabil zu sein.
Bei Schäden generell zu bedenken und beachten ist, dass durch den Versand eine Zustandsveränderung des Schadens nicht ausschließbar ist und daher für diesen ein Ausschluss immer akzeptabel ist.

Wo verkaufen?

Abschließend noch ein paar Gedanken zu dem ›Wo anbieten‹.
Je nach Angebotsplattform gibt es einiges zu berücksichtigen.
Immer beliebter wird das Einstellen im Internet mit Versandmöglichkeit gegenüber Abholung, Trödelmarkt oä. Obwohl es möglich ist unter sehr vielen Internetdomains ein Angebot einzustellen, so bietet es sich an, eine auszuwählen, wo es auch entsprechend viele Besucher und Kaufinteressierte gibt. Und dann bleiben nur noch etwa eine Handvoll übrig.
Stellt sich damit nur noch die Frage ob Festpreis (evtl. mit VB, Verhandlungsbasis) oder Bieterverfahren und ggf. Mindespreis.
 
 

Quellennachweis/Zitation

Quelle

Eigene Erfahrungen und Beobachtungen.
 

Zitation

 
 
 
©  2022  – 
by Günther Schleu
Zuletzt aktualisiert:
Hier abgebildete Geschirrteile und Firmen­unterlagen stehen derzeit nicht zum Verkauf oder Tausch.