Wer auf der Suche nach rechtlichen Informationen ist, sollte sich grundsätzlich einen Anwalt nehmen. Diese Seite kann und will hier weder Ersatz leisten, noch kann sie genügend detailiert sein, um als Referenz zu dienen. Sie ist mehr Erfahrungsbericht und eigene Recherche zum Thema ordentliche, d.h. ausreichende Verpackungsweise und was in Bezug auf Verpackungsmurks gesehen werden kann. Sollte durch das Anwenden der Verpackungstipps bereits Schaden vermieden worden sein, dann ist ja kein weiterer Schritt notwendig.
Die Vielzahl schlechter Erfahrungen in Bezug auf die Art und Weise eines mangelhaften Verpackens war der Anfang und Grund für das Entstehen dieser Seite. Das Einhalten der Polstertipps kann Schaden vermeiden helfen. Sicher, verschiedenlich wird der Versand auch mal teurer werden, aber es gibt auch eine große Zahl von Materialquellen, die kostenlos sind. Und mal anders herum betrachtet: Noch teurer ist meistens zerbrochenes Porzellan.
Leicht schwarzer Humor gefragt?.
Empfänger von entsprechenden Sendungen empfinden die Situation zerstörten Porzellans selten als »Service 1000« oder als »Porzellanpuzzle«. Eher als unwiederbringlich und »leider-verloren«-Ereignis. Enttäuschungsgefühle und auch anfängliches Empfinden von Wut sollen nicht selten sein.
1. Leitsatz: Räumliche Trennung durch Polsterung und Füllmaterial ist das A und O.
Porzellan ohne Polsterung versenden ist gleichbedeutend mit gepoltertes Geschirr erzeugen. Das muss nicht sein.
Neben einer Vielzahl ungeeigneter Materialien für eine Polsterung gibt es auch eine Reihe gut bis sehr gut geeigneter Polster- und Füllmaterialien. Luftblasenfolie, Isolationsflies, Styropor sind aus unmittelbarer Umweltperspektive wenig freundlich, dafür aber als Verpackungsmaterial exzellent geeignet. Auch gibt es Puffmais oder Reisschaumstücke, welche sogar kompostierbar sind. Genauso wichtig wie die weiche Polsterung ist die Polsterdicke mit 2 bis 4 cm Abstand zwischen den empfindlichen Geschirrteilen, je nach Transportweg und Gesamtmenge bzw. -gewicht.
Geknülltes Papier ist für eine Polsterung nur sehr eingeschränkt geeignet, da es nur ein sehr geringes Rückstellvermögen aufweist. Papier in Lagen oder in Papier eingewickeltes Porzellan hat dagegen keinerlei Polstereffekt und ist völlig ungeeignet. So eingepacktes Geschirr eignet sich nur für den Speicher oder Keller, nicht jedoch für den Versand. Dafür eignet es sich sehr gut als Füllstoff, genau wie auch geschreddertes Papier.
Damit das Porzellan sich beim Transport nicht gegenseitig beschädigt, empfiehlt es sich, Innenkartons zu verwenden.
Die Geschirrstücke sollten zum jeweiligen Umkarton 2 bis 3 cm Abstand in jede Richtung haben, damit genug Verpackungsmaterial um das Versandgut gebracht werden kann. Die Geschirrstücke dürfen sich in diesen Innenkartons nicht bewegen können. Tassen dürfen auf gar keinen Fall ineinander gestellt werden um Platz zu sparen. Hohlkörper sind idealerweise mit geknülltem Papier auszustopfen, damit sie bei Erschütterungen nicht das Vibrieren anfangen. Teller brauchen mehr als nur eine Lage Papier oder Karton. Gleich große Teller sind nach dem Einpacken in den Innenkarton ggf. senkrecht zu stellen, damit das Eigengewicht nicht für die unteren Teller zum Verhängnis wird.
Wichtig ist auch zu unterscheiden zwischen einem Versand als Paket oder als Palettenware. Letztere wird auf der Palette fixiert und ist daher durch seine Größe meist besser gegen kleine Malheurs gesichert, als Pakete, die schon mal durch den Auslieferungs-LKW purzeln oder den Händen des Austragenden entgleiten könn(t)en.
Originalität und Sicherheit - eine Frage der Risikoabwägung.
Mitunter gibt es keinen Kompromiss: Entweder Orginal oder Sicher. Seit den 1960er Jahren wurde Geschirr oftmals in Kunststofffolie original verpackt. Der Erhalt dieser Verpackung kann für Sammler höher wiegen als die absolute Sicherheit einer Verpackungsweise wie oben beschrieben. In diesem Fall ist nach Absprache der Käuferwunsch zwar umzusetzen, aber damit natürlich auch das Risiko eines Transportschadens nicht mehr ausschließlich das des Versenders. Vielmehr ist in Absprache eine Risikoübertretung an den Käufer denkbar.
Das Argument, die Umwelt zu schonen und auf entsprechende erdölbasierte Verpackungsmaterialien lieber zu verzichten ist nicht wirklich ein Argument. Neben dem Transportaufwand, der auch bei kaputtem Geschirr weitergeführt wird, ist vor allem die Porzellanressource selbst durch eine Beschädigung in einer Gesamtbetrachtung teurer, als heiles Porzellangeschirr/Zierporzellan und eine mit Polstermaterial volle Mülltonne.
2. Leitsatz: Die Versand-Kartonage muss groß genug und stabil sein.
Wenn die gepackten Innenkartons in den unbeschädigten (!) Versandkarton gesteckt werden, muss zwichen den Kartons in alle sechs Richtungen eine etwa 3 bis 4 cm breite Lücke für geknülltes Papier oder Papierstreifen aus dem Reißwolf bzw. anderem Füllmaterial bleiben.
Zur Prüfung, ob die Verpackungsweise einigermaßen passt, kann der gefüllte Versand-Karton einfach leicht geschüttelt werden. Die Innenkartons dürfen sich kaum bewegen können und es darf auf keinen Fall in irgendeiner Form klappern.
Die Beschriftung von „OBEN“ und „UNTEN“ ist genauso sinnvoll wie der Hinweis auf „ZERBRECHLICH“ und oder „GLAS“. Probleme auf den Transportbändern können damit zwar nicht abgefangen werden, jedoch beim „Faktor“ Mensch ist unter Umständen das gesetzte Signal von Hilfe. Die Auslieferer brauchen sich bei Standardpaketen allerdings nicht daran halten (!); vielmehr dürfen sie auf eine ordentliche Verpackungsweise vertrauen, genau wie die Empfänger. Logischerweise ersetzt die Beschriftung nicht die ordentliche Verpackung.
Originalverpackung
Ältere Originalverpackung ist mitunter ebenfalls interessant für den Käufer. Deshalb sollte diese möglichst in dem Zustand verbleiben, in dem sie aktuell vorliegt. Auf gar keinen Fall sollte sie als Verpackungsmittel dienen, weiter gerissen werden oder mit Klebestreifen »misshandelt« werden. Viel besser ist ein Umschlagen mit einfachem Packpapier oder zur Not auch mit Zeitungspapier und dieses dann zusammenkleben. Die Originalverpackung verkleben ist im Zweifelsfall eine unkluge Idee.
Daher: Bitte den Originalkarton nicht ohne Rücksprache als Versandkarton nutzen.
3. Leitsatz: Einpacken, nicht »VER-Packen«.
Hohlkörper sind mit geknülltem Papier auszustopfen (Kannen, Zuckerdosen, Terrinen, Tassen usw.). Henkel, Tüllen (Gießer) Knäufe sind ordentlich mit Polstermaterial zu umhüllen und ggf. mit etwas Klebestreifen zu fixieren. Jedes Geschirrteil ist mit Polstermaterial zu umwickeln.
Vergesst die Umwelt nicht.
Nicht jedes Verpackungsmaterial ist umweltfreundlich. Doch greift diese einseitige Betrachtungsweise einfach zu kurz.
Müllvermeidung ist in jedem Fall eine gute Sache, aber wenn statt ausreichend Verpackungsmaterial zerbrochenes Porzellan weggeworfen werden muss, dann ist die Gesamtbilanz negativ und der Umwelt nicht wirklich geholfen.
4. Leitsatz: Der richtige Versender für die passende Ware.
Porzellan ist bruchempfindlich: Ein Druck, Stoß und oder Schlag und es ist unter Umständen bereits kaputt. Nicht jeder Versender ist gleich vorsichtig mit den anvertrauten Sendungen.
Insbesondere kleine bis mittelgroße Sendungen sind regelmäßig in Gefahr, dass ihr Inhalt bricht. Nur bei ausgezeichneter Verpackungsweise oder vor Weihnachten besteht Hoffnung.
Bussiness to bussiness Kunden werden bevorzugt (Lieferzeitfenster).
Sofern gut verpackt, kaum Probleme zu erwarten. Abholung meist nur über Auslieferungslager möglich.
Für Privatadresse als Empfänger nur eingeschränkt geeignet (Lieferzeitfenster). Nach eigener Erfahrung sind Pakete in stehter Sturzgefahr (und mehr). Abholung in Shops möglich.
5. Leitsatz: Rechte und Pflichten sind geklärt, meist aber unbekannt.
Die Pflichten des Absenders erlöschen erst, wenn der Empfänger mit der bewegten Ware einverstanden ist. Dies macht er nicht durch Unterschrift bei der Versandgutübergabe kund, sondern erst nach dem Auspacken. Da beschädigte oder zerstörte Ware nicht aus der Gewährleistung herausgenommen werden kann, kann hier nur der Umgang gesondert geregelt werden, da aus Privatbesitz verkaufte Gegenstände meist ersatzlos sind.
Auch der Verweis auf § 447, Gefahrübergang beim Versendungskauf, BGB nutzt nichts, wenn die Verpackung der Ware nicht sorgfältig durchgeführt worden war.
Nachfolgende Zeilen stammen von einem »leidgeprüften« eBay-Mitglied aus dessen mich-Seite.
Nr.
Illusion
Realität
Diese Zeilen gelten *auch* für private Verkäufer. Nicht nur der gewerblich handelnde Verkäufer ist zu einer angemessenen Verpackung verpflichet, auch der private Verkäufer unterliegt dieser Regelung. Egal, was jemand unter seine Auktion schreiben mag. Die HAFTUNG trägt er auf jeden Fall - nämlich für eine Verpackung, die während des Versandes den Inhalt schützt.
1.
Ein versichertes Paket ist bis 500 Euro Warenwert versichert.
Die Post erstattet den Warenwert, wenn es auf dem Postwege beschädigt wurde.
Ob der Betrag erstattet wird, ist abhängig von der Postinternen Einschätzung, ob die Verpackung angemessen war. In den meisten Fällen kommt die Post zum Schluß, daß es dies nicht ist. (weiteres dazu siehe unten)
2.
Mit dem Absenden des Paketes erlischt die Verantwortung des Versenders für das Paket.
Der Versender ist verantwortlich für eine angemessene Verpackung!
Er ist verpflichtet sicherzustellen, daß das Paket unbeschadet beim Empfänger ankommen kann.
In jedem anderen Falle ist er verantwortlich und haftet für Schäden, was kaum bekannt ist!
3.
Ist das Paket und damit der Inhalt beschädigt worden, muß der Empfänger dies reklamieren.
Da er es bezahlt hat - und es damit ihm gehört - obliegt ihm die Pflicht, sein Recht bei der Post einzufordern. Der Versender hat nichts mehr zu tun.
Da der Versender bei der Post die Paketgebühren bezahlt hat, geht er mit der Post einen sogenannten Frachtvertrag ein.
Damit ist er der einzige Partner der Post für dieses Paket. Der Empfänger hat keine Rechte.
Da er das beschädigte Paket jedoch bekam, muß er es natürlich auch reklamieren. Gleichzeitig muß der Versender dies aber auch, denn er als Vertragspartner, hat Schaden genommen.
Laut AGB der Post kann der Versender - als Partner der Post - seine Ansprüche schriftlich an den Empfänger abtreten. Ansonsten obliegt ihm die Reklamation. Versendet die Post noch Formulare oder Briefe wegen dieser Reklamation gehen diese ausschließlich an den Versender. Er ist verpflichet sich weiter darum zu kümmern.
Der Empfänger hat im "Normalfall" die wenigste Rennerei.
4.
Ist der Schaden eindeutig auf dem Postweg passiert, zahlt die Post den Warenwert.
Sie zahlt an den Empfänger, da dieser Eigentümer der Ware ist. Der Versender hat nichts mehr zu tun.
Da der Empfänger keinen Vertrag mit der Post hat, ignoriert sie ihn vollständig. Sollte sie etwas zahlen, bekommt es der Versender. Der Versender ist verpflichtet, den Wert dann an den Empfänger auszuzahlen, da ihm die Ware gehört. Die Post hält sich heraus.
Diese Forderung kann vom Empfänger auch eingeklagt werden, falls der Versender nicht zahlen will.
5.
Da im Vorfeld nichts bekannt war über die besonderen Anforderungen an eine Verpackung, kann sich der Verkäufer mit dem Käufer kulant auf Fifty-Fifty oder ähnliches einigen.
Immerhin bekommt er so wenigstens einen Teil des Geldes wieder und jedem ist Genüge getan.
Ist der Käufer mit einer solchen kulanten Regelung einverstanden, ist nichts dran auszusetzen.
Falls die Ware noch verwendet werden kann, ist häufig eine Teilrückzahlung möglich.
Rein rechtlich gesehen jedoch schuldet der Versender dem Käufer den vollen Kaufbetrag, da die Pflicht einer ordnungsgemäßen Verpackung bei ihm lag.
6. Leitsatz: Garantiert • Versprechen kann man sich öfter.
Erfahrungsgemäß ist es wenig wahrscheinlich, dass bei korrekter Verpackung etwas bricht. Bricht bei unzureichender Verpackung etwas, dann wird dies normalerweise von den Versandfirmen rasch erkannt und deren Versicherung zahlt nicht. Verpackungsfehler sind der häufigste Grund für Schäden. Sieht man allerdings manchem Zustellern zu, dann ist schnell klar, dass diese Angestellten nicht anhaltend auf Vorsicht eingeschworen wurden. Denn jedes Verstandstück müsste wie rohe Eier behandelt werden - egal was drin ist.
Im Internet finden sich inzwischen eine Reihe von Verpackungsbeschreibungen, deren Beachtung Schaden vermeiden helfen kann.