Hintergrund: Die Eisenberger Porzellanfabriken in der Zeit des Nationalsozialismus im Spiegel der Porzellanmarken und Fertigerzeugnisse

Porzellanfabrik »Bremer & Schmidt« zwischen 1933 und 1945

In den 13 Jahren des Nationalsozialismus wurde in der Porzellanfabrik Bremer & Schmidt eine Porzellanmarke mit Wehrmachtsadler und Hakenkreuz gestempelt - wahrscheinlich ab 1939 und bis 1942. Dieser Markenstempel findet sich auf nichtdekoriertem Geschirr, aber auch überraschend häufig auf bunt dekoriertem Porzellangeschirr und hier vermutlich für die Genesungseinrichtungen der Wehrmacht produziert.

Porzellanfabrik »Wilhelm Jäger« zwischen 1933 und 1945

Zwischen 1934 und 1945 (?) wurde u.a. Kantinengeschirr (oft auch als dickwandiges Weißporzellan oder Stapelware bezeichnet) für den (Reichs-)Arbeitsdienst, die Reichsmarine, respektive die Kriegsmarine sowie für die SS gefertigt. Das militärisch genutzte Geschirr wurde mit einem der damaligen Symbole - z.B. Wehrmachtsadler (der Weimarer Republik) oder dem über seinen rechten Flügel schauenden stark stilisierten Marinesadler und in dessen Fängen ein Eichenlaubkranz mit Hakenkreuz - gekennzeichnet.
Weiter hergestellt wurden auch Porzellanbuttons für verschiedene (Markt-)Feste der Stadt Eisenberg.

Zierporzellan von den Eisenberger Porzellanfabriken zwischen 1933 und 1945

Weiter wurde in den 13 Jahren der nationalsozialistisch-faschistischen Führerzeit von den Porzellanfabriken Geschirr mit »patrio­tischen Motiven« verziert. Die Farben waren das Weiß des Porzellans sowie Rot und Schwarz. Vereinzelt findet sich auch heute noch z.B. Mit dem Ausbruch des Krieges 1939 wurde die deutsche Industrie Zug um Zug umgestellt. Nach eigenen Angaben lehnten die Kalker Geschäftsführer die Herstellung von technischen Porzellanen oder Kantinengeschirr für das Militär ab und erfuhren dadurch spührbare Sanktionen z.B. durch den Abzug von Arbeitskräften oder Erschwernisse beim Bezug von Rohstoffen.

Schutz der nationalen Symbole zwischen 1933 und 1945

Frühzeitig erkannte Hitler bereits, dass das »Merchandising« mit NS-Artikeln, insbesondere wenn mit geringer Qualität ausgeführt, nachteilig für das Ansehen der NSDAP oder auch seine Pläne sein kann. So wurde am 19. Mai 1933 das Gesetz zum Schutz der nationalen Symbole erlassen, in dem die Verwendung von NS-Symbolen und Persönlichkeiten der Geschichte für Reklamezwecke verboten wurde.
 

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